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Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Bestimmungen sollten Sie aufmerksam durchlesen, da sie bei einer Buchung Bestandteil des Reisevertrages zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter werden.

 

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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

 

Reisebedingungen Velo 2017
1. ANMELDUNG/VERTRAGSABSCHLUSS Durch eine Buchung erfolgt eine Anmeldung für eine Reise bei Eurotrek. Der Vertrag mit Eurotrek wird erst mit dem Ausstellen der Reisebestätigung durch Eurotrek abgeschlossen. Der Reisende ist an seine Anmeldung für sieben Arbeitstage gebunden. Stellt Eurotrek in diesem Zeitraum keine Bestätigung aus, ist kein Vertrag zustande gekommen. Reiseausschreibung, Reisehinweise und vorliegende Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages mit Eurotrek.  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Eurotrek vor. Wird dieses nicht innerhalb von 3 Tagen durch den Kunden ausdrücklich abgelehnt, ist der Vertrag gemäß Angebot von Eurotrek abgeschlossen.
Meldet der Reisende mehrere Personen an, so steht er für deren Verpflichtungen wie für die eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Zahlung des Reisepreises. Reiseausschreibung, Reisehinweise und Reisebedingungen gelten für alle Reisenden.
Vermittelt die Buchungsstelle oder Eurotrek dem Reisenden Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen, so schließt der Kunde den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren eigene Reisebedingungen (z.B. Flugtickets). Eurotrek führt die meisten Touren in Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern durch. Der Reisende trifft vor Ort auf Vertreter der jeweiligen Organisation.
Gutscheine und andere Vergünstigungen sind bei der Buchung einzureichen resp. geltend zu machen. Sobald Eurotrek die Bestätigung ausgestellt hat, können Gutscheine und Vergünstigungen nicht mehr berücksichtigt werden.  

2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Preise Die Preise der Angebote sind in Schweizer Franken (CHF) aufgeführt. Die Schweizer Franken-Preise gelten für Buchung in der Schweiz. Bei Buchungen in der Schweiz kann auch der Euro-Preis bezahlt werden, wenn dies bei der Buchung ausdrücklich gewünscht wird. Bei Buchungen in Deutschland oder Österreich gelten die Euro-Preise.  
Die Preise der Reisearrangements sind auf der jeweiligen Katalogseite/Internetseite resp. Ausschreibung ersichtlich. Soweit in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person im Doppelzimmer/-kabine/-zelt, inklusive Mehrwertsteuer. Die Preise sind gültig von 01.11.2016 - inkl. 31.10.2017.
Bei telefonischen und schriftlichen Buchungen bei Eurotrek wird eine Dossiergebühr pro von CHF 20.- pro Person (max. CHF 60.-) erhoben. Diese Gebühr entfällt bei Online-Buchung über die Homepage von Eurotrek. Für Sonderangebote kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- erhoben werden.
Bei Buchungen in einem Reisebüro kann das Reisebüro zusätzlich eigene Buchungsgebühren einfordern.  
2.2. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reisende die Reisebestätigung. Eine Anzahlung von 30% des Totalbetrages, mind. CHF 300.-, ist innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Bestätigung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 35 Tage vor Arrangementbeginn zu erfolgen. Bei kurzfristiger Buchung von weniger als 36 Tage vor Arrangementbeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Eingang der Zahlung verschickt. Für Zahlungen wird eine Transaktionsgebühr von CHF 20.- fällig. Diese entfällt bei folgenden Zahlungsarten: Barzahlung, REKA-Zahlung, Gutscheinen, Banküberweisung. Bitte geben Sie die gewünschte Zahlungsart bei der Buchung an.
Der Kunde kann bis 50 % des Reisepreises, max. CHF 500.-/Person mit Reka-Checks bezahlen.
Wird der Reisepreis nicht fristgerecht bezahlt, kann Eurotrek, nach Verstreichen einer kurzen Nachfrist, den Vertrag auflösen. In diesem Fall sind die Stornokosten nach Ziffer 5.1 geschuldet.  

3. LEISTUNGEN Die im Preis eingeschlossenen Leistungen ergeben sich aus der Programmbeschreibung resp. den unter «Leistungen» genannten Punkten. Sollten die Leistungen oder das Reiseprogramm geändert haben, wird dies vor Bestätigung der Reise mitgeteilt.
Alle Programme sind ohne Hin- und Rückreise ausgeschrieben. Transfers während der Reise sind inbegriffen, sofern diese unter «Leistungen» angeführt sind.  
Reiseunterlagen erhalten die Reisenden 1x pro Zimmer. Karten und allgemeines Infomaterial werden sofern möglich zur Verfügung gestellt.  

4. PREIS- UND PROGRAMMÄNDERUNGEN VOR DER REISE Eurotrek behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor Reisebeginn zu ändern, sofern dies aus nicht voraussehbaren oder nicht abwendbaren Gründen notwendig sein sollte. Die Auswirkung auf den Preis wird mit der Programm- oder Leistungsänderung mitgeteilt.  
Die Preise können aus folgenden Gründen erhöht werden: wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben erhöht werden oder sich die maßgeblichen Wechselkurse ändern. Preiserhöhungen werden bis spätestens drei Wochen vor Arrangementbeginn mitgeteilt. Die Preiserhöhung wird entsprechend auf den Reisepreis umgelegt.
Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% des Gesamtpreises ausmachen oder die Programmänderung zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen, teilt dies Eurotrek dem Reisenden so bald wie möglich mit. Der Reisende kann die Änderung annehmen, an einer Ersatzreise teilnehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt wird der bezahlte Reisepreis erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN/ÄNDERUNG / UMBUCHUNG / ERSATZPERSON Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Eurotrek die Erklärung zu normalen Bürozeiten erhält; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend (dies gilt auch für Mitteilung per E-Mail, Nachricht über die Homepage, Anrufbeantworter usw.).    
5.1. Rücktritt durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Annullation muss schriftlich an Eurotrek erfolgen. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- pro Person (max. CHF 80.-) wird erhoben. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren werden folgende Annullationskosten in Prozent auf den Totalbetrag erhoben:
Bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20 % 28 – 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % 14 – 08 Tage vor Reisebeginn: 70 % 07 – 01 Tage vor Reisebeginn: 90 % 0 Tage vor Reisebeginn / No-show: 100%
5.2. Kleine Änderungen Werden vom Kunden nach Buchungsbestätigung kleinere Änderungen im Auftrag verlangt (z.B. Transfers, Zusatzübernachtung, Fahrradmiete), werden abhängig vom Umfang der Umbuchung Gebühren bis zu CHF 60.- pro Auftrag erhoben.  
5.3. Umbuchung Bei Änderungen auf Wunsch des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, der Reisedauer, des Reiseziels, der Beförderungs- und Unterkunftsart, Kategorie usw. ist Eurotrek bemüht den Kundenwunsch zu erfüllen. Kann Eurotrek dem Wunsch entsprechen, wird die Umbuchung als Reiserücktritt nach Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Die unter Ziffer 5.1 aufgeführten Annullierungskosten und die Kosten der neu gebuchten Leistungen werden dem Reisenden in Rechnung gestellt.
5.4. Ersatzperson Der Kunde hat das Recht eine Ersatzperson zu benennen, die in den Vertrag eintritt. Reisender und Ersatzperson stehen solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Mehrkosten ein. Die Ersatzperson muss die Reiseerfordernisse erfüllen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- erhoben. Es können durch den Reisendenwechsel weitere Kosten entstehen, die vom Kunden oder der Ersatzperson zu bezahlen sind.  

6. ANNULLATION DURCH EUROTREK Für einige der angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die sich bei der Reiseausschreibung findet. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Eurotrek die Reise bis spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.  
Wird vor Abreise die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, politische Unruhen, Streiks oder andere nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Eurotrek die Reise absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Eurotrek ist berechtigt, die Reise des Kunden abzusagen, wenn er dazu berechtigten Anlass gibt (z.B. wenn voraussehbar ist, dass der Kunde die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt). In diesem Fall sind die Annullierungskosten gemäß Ziffer 5.1 geschuldet.

7. TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN Der Reisende muss die Anforderungen der gebuchten Reise erfüllen. Bei nicht begleiteten Reisen erhält der Reisende ein Tagesprogramm als Empfehlung. Der Reisende entscheidet, ob die eigene Fitness und/oder die äußeren Umstände (Wetter usw.) die vorgesehenen Aktivitäten erlauben und ob er das Programm erfolgreich durchführen kann. Bei Gruppentouren muss der Teilnehmer den Reiseleiter über Schwierigkeiten informieren. Die Anweisungen der Reiseleiter sind zu befolgen.
Kann der Reisende Tagesaktivitäten aufgrund persönlicher Umstände, Witterungsverhältnisse usw. nicht durchführen und benutzt er, um zum nächsten Etappenort zu gelangen, ein Transportmittel, das nicht im Reisepreis inbegriffen ist, gehen diese Kosten zu Lasten des Reisenden.  
Sollte bei Gruppenreisen der Teilnehmer die Reise nachhaltig stören oder sich, andere Teilnehmer oder Dritte in Gefahr bringen, kann der Reiseleiter den Teilnehmer von der Reise ausschließen. Der Reisepreis wird nicht rückerstattet und mögliche Zusatzkosten gehen zu Lasten des Reisenden.
Wird dem Reisenden Ausrüstung zur Verfügung gestellt oder hat er sie gemietet, ist er für einen sorgfältigen Gebrauch verantwortlich. Bei Beschädigungen ist unverzüglich die Reiseleitung oder die in den Unterlagen aufgeführte Stelle zu informieren. Schäden, die auf unsorgfältigen Gebrauch zurückzuführen sind, hat der Teilnehmer zu bezahlen.
Sollte ein Reisender an einer Aktivität nicht oder nur teilweise teilnehmen können, wird der Reisepreis nicht, auch nicht anteilig, rückerstattet.

8. EINREISE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN Für die Reisen mit Eurotrek benötigen Staatsbürger der Schweiz und Liechtenstein einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Bürger anderer Staaten informieren sich bei der zuständigen Botschaft über die geltenden Bestimmungen und müssen die notwendigen Personalausweise mit sich führen.

9. PROGRAMMÄNDERUNGEN WÄHREND DER REISE Wetterverhältnisse und andere Umstände können Programmänderungen erzwingen. Eurotrek behält sich im Interesse des Kunden das Recht vor, das Programm zu ändern, wenn unvorhergesehene oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Eurotrek ist aber bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten. Sollte die Abhilfe übermäßige Kosten oder unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, kann Eurotrek die Abhilfe verweigern. In diesem Fall gehen Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden. Gleiches gilt im Fall der höheren Gewalt.

10. REISEABBRUCH DURCH DEN TEILNEHMER ODER NICHT BEZOGENE LEISTUNGEN Bricht der Teilnehmer die Reise vorzeitig ab oder bezieht er nicht alle gebuchten Leistungen, so kann der Reisepreis nicht erstattet werden. Allfällige Kosten (z.B. für den Rücktransport) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eurotrek empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung.  

11. BEANSTANDUNGEN WÄHREND DER REISE, GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN
Sollte der Kunde während der Reise Beanstandungen haben oder Schaden erleiden, muss er unverzüglich die örtlichen Vertretungen verständigen. Sollte diese nicht erreichbar sein, so ist Eurotrek direkt zu informieren. Ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie ungenügend, ist eine Bestätigung der Reiseleitung resp. des örtlichen Vertreters zu verlangen. Weder Reiseleitung noch örtliche Vertreter können im Namen von Eurotrek Forderungen anerkennen.
Forderungen sind innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Eurotrek schriftlich anzumelden. Sollte der Teilnehmer Mängel, erlittene Schäden usw. nicht vor Ort gemeldet und keine Bestätigung der örtlichen Vertretung haben, resp. seine Forderungen nicht innert der 30-tägigen Frist nach vertraglichem Reiseende bei Eurotrek geltend machen, verliert der Teilnehmer sämtliche Rechte.

12. HAFTUNG
12.1. Allgemein Eurotrek haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen, wobei die Haftung soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen wird.
12.2. Haftungsausschlüsse Insbesondere besteht keine Haftung von Eurotrek in den folgenden Fällen (keine abschließende Aufzählung):  – Wenn der Schaden auf Versäumnisse des Kunden vor oder während der Reise zurückzuführen ist (z.B. ungenügende Ausrüstung, Nichtbefolgen von Weisungen der Reiseleitung oder der in den Unterlagen enthaltenen Hinweise, Überschätzen der eigenen Leistungsfähigkeit). – Schäden aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen, die trotz gebotener Sorgfalt von Eurotrek, oder dem Leistungserbringer nicht voraussehbar oder nicht abwendbar gewesen sind. – Schäden aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, die nicht an der Vertragserfüllung beteiligt sind.
12.3 Wertgegenstände und eigene Ausrüstung Verwendet der Reisende eigene Ausrüstung, ist er für Transport, Zwecktauglichkeit, sorgfältigen Gebrauch und die Aufbewahrung selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Fahrräder. Eurotrek haftet für diese Gegenstände nicht.
12.4 Verspätungen im öffentlichen Verkehr Eurotrek haftet nicht für die Einhaltung von Fahrplänen bzw. für Verspätungen im öffentlichen Verkehr. Eurotrek rät den Reisenden, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
12.5 Veranstaltungen während der Reise Wenn Reisende außerhalb des vereinbarten Reiseprogramms an Veranstaltungen oder Ausflügen (Fremdleistungen) teilnehmen, liegt dies in deren eigener Verantwortung. Eurotrek haftet nicht für Fremdleistungen von Drittunternehmern.  
12.6 Außervertragliche Haftung Die außervertragliche (deliktische) Haftung von Eurotrek richtet sich nach den anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen. Diese Haftung wird von Eurotrek soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
12.7 Allfälliges Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden haftet Eurotrek nicht.

13. SICHERSTELLUNG Eurotrek ist ein Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert, dass die im Zusammenhang mit der vom Kunden gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten der Rückreise sicher gestellt sind.  

14. Datenschutz Eurotrek wird den Reisenden über Programme und Aktivitäten informieren. Der Reisende hat die Möglichkeit, diesen Dienst jederzeit über eurotrek@eurotrek.ch abzubestellen. Der Reisende kann Einsicht in die gespeicherten Daten oder die Löschung seiner Daten verlangen.  
Sofern Sie bei der Buchung Ihre TCS-Nummer angeben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Vorname, Name, TCS-Mitgliedernummer, gebuchte Leistung mit Grundpreis und E-Mail-Adresse an den TCS übermittelt werden. TCS darf diese Angaben innerhalb der TCS-Gruppe verwenden. TCS-Mitglieder sind einverstanden, dass die TCS-Gruppe diese Daten zur Vertragserfüllung auch Dritten zur Verfügung stellt.

15. Versicherungen Eine Annullierungskostenversicherung ist für Reisende obligatorisch. Diese ist im Reisearrangement nicht inbegriffen. Der Reisende kann auf diese Versicherung verzichten, wenn er einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen kann. Der Reisende kann Annullierungskosten-, sowie Rückreiseversicherungen bei Eurotrek abschließen. Die Leistungen der Versicherung richten sich nach der Versicherungspolice.

16. VERJÄHRUNG Sämtliche Forderungen gegen Eurotrek verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen. Enthalten Gesetze und internationale Abkommen längere, zwingende, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen, so kommen diese zur Anwendung.

17. Ombudsmann Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den Ombudsmann für das Reisegewerbe wenden. Dieser ist bestrebt eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich.  

18. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Eurotrek ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Eurotrek wird die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich (Schweiz) vereinbart.  Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten unter Vorbehalt von zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen.

19. Reiseveranstalter
Eurotrek AG
Dörflistrasse 30
8057 Zürich
www.eurotrek.ch

http://www.sackmann-fahrradreisen.de/

http://www.guido-sackmann.de/

http://aare-radweg.info/

http://www.aare-route.com/

http://www.alpenpanorama-route.com/

http://www.rhein-route.com/

http://www.rhone-route.com

http://www.rhone-radweg.com

http://www.seen-route.com/

http://www.schwarzwald-fahrradreisen.de/

http://www.schwarzwald-radreisen.de

http://www.schwarzwald-radtouren.de

http://www.schwarzwald-mountainbike.de

http://www.schwarzwald-mtb.de